Ein langer Weg war nötig, bis Frauen in Deutschland einen juristischen Beruf ergreifen konnten. Erst ab 1923 war es ihnen möglich, das zweite juristische Staatsexamen abzulegen. Unter den Richterinnen oder frisch zugelassenen Rechtsanwältinnen war ein erheblicher Anteil jüdisch oder jüdischer Herkunft. Sie können als eine Avantgarde in diesen so von Männern dominierten Berufen angesehen werden. Doch der Aufbruch war nur von kurzer Dauer. Als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, wurden die Juristinnen, die als jüdisch galten, umgehend mit Berufsverbot belegt.
Die Historikerin Dr. Simone Ladwig-Winters berichtet aus einem aktuellen Forschungsprojekt über die ersten Juristinnen.
Moderation: Uta Hallmann-Häbler
Ort: Rathaus Schöneberg, Goldener Saal
Teilnahme kostenfrei, Anmeldung nicht erforderlich
Diese Veranstaltung wird realisiert aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
Bild: p.schmelzle, CC-BY-SA-3.0
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