Die sogenannten Dublin-Verordnung besagt, dass das Asylverfahren von Flüchtlingen in dem Land durchgeführt werden muss, in dem die Person zum ersten Mal europäisches Territorium betreten hat.
Wenn sie trotzdem in andere EU-Länder weiterreisen, droht ihnen die Rückschiebung in das Einreiseland, ohne Berücksichtigung von familiären Netzwerken und Bindungen und ohne kritische Prüfung der Aufnahmebedingungen vor Ort.
Zur Zeit betrifft dies in erster Linie Flüchtlinge aus Syrien die über Italien in der EU Schutz suchen, aber auch Flüchtlinge aus anderen Ländern und andere Staaten an der EU-Außengrenze sind davon betroffen. Während der Veranstaltung werden:
- Flüchtlinge aus Syrien berichten, wie sie das Dublinverfahren erleben und welchen dringenden Handlungsbedarf sie sehen;
- Marc Speer (bordermonitoring.eu) wird über die Situation in Ungarn berichten;
- und Nele Allenberg, juristische Referentin der Evangelischen Kirche in Deutschland, wird die Berichte politisch und juristisch bewerten.
Danach wird Zeit zur Diskussion bleiben.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit Asyl in der Kirche Berlin e.V., borderline-europe e.V. und dem "Aktionsbündnis gegen die Dublin III-Verordnung".
Die Veranstaltung wird realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin.
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