Der Schutz vor Diskriminierung ist Strukturmerkmal der Menschenrechte. Doch die Menschenrechtsidee adressiert nicht nur eine formale (gesetzliche) Gleichberechtigung, sondern auch einen diskriminierungsfreien Zugang zur Durchsetzung dieser Rechte. Das heißt, dass die Menschenrechte in der Praxis für ihre Träger_innen auch nutzbar gemacht werden müssen. Nur wenn Menschen die Verletzung ihrer Rechte bei der richtigen Stelle geltend machen können, werden sie als Rechtssubjekte ernst genommen. Hierdurch setzen nicht selten Diskussionsprozesse ein, die zu einer wechselseitigen Entwicklung und Veränderung auf gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Ebene beitragen können.
Unsere Veranstaltung richtet sich an Aktivist_innen, die in ihrer täglichen Arbeit Menschen (strategisch) bei der Durchsetzung ihrer Rechte begleiten und unterstützen. Für sie besteht die Herausforderung oft darin, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards einzufordern, auch dann, wenn nationalstaatliche Gesetzgebung bzw. deren Anwendung eben diese verletzt und dabei Betroffene als Rechtsträger_innen infrage gestellt werden.
Wir werden zwei internationale Menschenrechtsorgane vorstellen, die sich dem Kampf gegen Rassismus verschrieben haben und auf die sich Aktivist_innen in ihrer Arbeit auf verschiedene Weise beziehen können: den UN-Ausschuss gegen Rassismus (CERD) und die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). Eingangs stellen wir in zwei Inputreferaten den Auftrag, die Arbeitsweise und die Entscheidungen beider Institutionen vor. Im Anschluss diskutieren wir in drei Workshops anhand unserer Erfahrungen aus der Praxis, welche Möglichkeiten sich hieraus für unser antirassistisches Engagement ergeben.
WS 1:
Empowermentarbeit auf Basis der UN-Antirassismuskonvention
Wir wollen Strategien besprechen, wie sich Basisorganisationen auch außerhalb des Rechtsweges an internationale Menschenrechtsinstitutionen wenden können. (Joshua Kwesi Aikins, ISD e.V.).
WS 2:
Menschrechtskonventionen – ein starkes Instrument für politische und berufliche Aktivist_innen.
Anhand eines politisch aktuellen Beispiels diskutieren wir das Zusammenwirken internationaler, regionaler, nationaler und sogar lokaler (Menschenrechts-)Instrumentarien an einem Beispiel aus dem Schulalltag und leiten dabei Handlungsoptionen für unsere Praxis ab. Fokussiert werden die Ausgestaltung der UN-Kinderrechtskonvention auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und ihre unzureichende Umsetzung im Schulgesetz sowie Berliner Bildungsprogramm (Emine Demir und J.K. Langford, Aktivistinnen und Pädagoginnen).
WS 3:
Beschämt und empört zu sein ist nicht genug – Argumentations- und Aktionstraining gegen Rassismus im Alltag
Wir sensibilisieren dafür, Themen aus unserem Lebensalltag und unserer Praxis als Menschenrechtsverletzung zu erkennen und trainieren Argumente, um Rassismus, der mit Meinungsfreiheit, Freiheit der Kunst, Eigentumsrecht, etc. gerechtfertigt und beschönigt wird, zu begegnen. (Jutta Hermanns, Rechtsanwältin, RAV e.V.)
Zum Abschluss werden wir in einem Panel die Ergebnisse der Workshops zusam-mentragen und die einzelnen Strategien im Kampf gegen Rassismus herausarbeiten.
Die Tagesveranstaltung wird dokumentiert. Bei Bedarf ist eine Flüsterübersetzung der Workshops und des Abschlusspanels in englischer Sprache möglich.
Dies ist eine Kooperationsveranstaltung von Bildungswerk, RAV, ISD und KOP zu Möglichkeiten von Aktivist_innen, Dokumente und Verfahrensweisen des UN-Antidiskriminierungsausschuss und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (strategisch) zu nutzen.
weitere Infos unter
www.rav.de
www.isdonline.de
www.kop-berlin.de
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Anmeldungen zu den Workshops werden im Vorfeld der Inputreferate vor Ort aufgenommen.
Die Veranstaltung wird u.a. mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin realisiert.
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