Im Juli jährt sich zum 20. Mal der Höhepunkt einer für die Bundesrepublik beispiellosen Serie neonazistischer Anschläge, rassistischer Debatten und gesetzlicher Verschärfungen. Durch Artikel 16 a im Grundgesetz gibt es statt Asyl häufig „sichere Herkunftsländer“, „sichere Drittstaaten“ oder das Flughafenverfahren.
Auch das Asylbewerberleistungsgesetz wurde verabschiedet, welches die Entrechtung von MigrantInnen mit einem ungesicherten Aufenthalt festschreibt. Wir richten den Blick auf das Zusammenwirken von institutionellem Rassismus und neonazistischer Gewalt.
Teilnahme frei, Anmeldung nicht erforderlich
Diese Veranstaltung wird realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
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