Die Lebensschutzbewegung und die Konsequenzen für Medizin, Beratung und sexualpädagogische Angebote in Schulen
Mit:
Eike Sanders, antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e.V,
Ulle Schauws, MdB, Sprecherin für Frauenpolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Lisa Frey, Sexualpädagogische Aufklärung/ Familienplanungszentrum Balance
Sarah Diehl, Autorin und Aktivistin (Ciocia Basia)
Moderation: Peggy Piesche, Referentin Feminismus, Schwerpunkt reproduktive Rechte, Gunda-Werner-Institut
Nach dem aufsehenerregenden Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel im November 2017 ist das Thema Schwangerschaftsabbrüche und deren strafgesetzliche Regulierung durch §218 wieder aktuell. Die Reaktionen reichten von Erstaunen bis Empörung. Petitions- und Demonstrationsbotschaften wie "Mein Körper, meine Entscheidung" oder "Für eine selbstbestimmte Sexualität" erinnern an frühere Kämpfe der westdeutschen Frauenbewegung. Auch die Politik reagierte und noch vor Jahresende schien zumindest eine Reform von §219a möglich, der als Stein des Anstoßes galt. Denn das Amtsgericht Gießen verurteilte Dr. Hänel zu einer Geldstrafe mit der Begründung, sie betreibe auf ihrer Webseite unerlaubte Werbung für Abtreibungen.
Schwangerschaftsabbrüche sind immer noch im Strafgesetzbuch geregelt, dies hat negative Auswirkungen auf die Zugänglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Das Wissen über Abtreibungen - gesellschaftlich und unter Mediziner*innen - ist gering. Das Sprechen über Abbrüche ist tabuisiert. Die „Lebensschutz“-Bewegung will diese Problemlage noch verschärfen.
Auf der Veranstaltung sollen die negativen Auswirkungen der Kampagnen der Lebensschützerinnen und Lebensschützer auf die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche - Beratung, Politik, medizinisches Studium und sexualpädagogischer Bildung - diskutiert und Gegenstrategien entworfen werden.
Foto: Hey Paul Studios - CC-BY - https://www.flickr.com/photos/hey__paul/11629120595
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen dieser Veranstaltung Foto-/Ton- und Filmaufnahmen von TV-Sendern sowie für öffentliche und nicht-öffentliche Zwecke gemacht werden können.
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