Darüber wollen wir mit der Dipl.Psychologin und Referentin Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschland diskutieren. Das Gesetz sieht vor, bereits die Absicht zur Sterbehilfe, bzw. die (unentgeltliche) Förderung, Gewährung oder Vermittlung dieser, in Zukunft unter Freiheitsstrafe zu stellen.
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