Zur Abschreckung von Flüchtlingen wurde 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschrieben, dass diese vorrangig in Lagern wohnen müssen, Sachleistungen und nur akute medizinische Versorgung erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 die vorgesehenen Geldleistungen als verfassungswidrig bezeichnet, das System insgesamt aber nicht gerügt.
In einem Input erzählen Betroffene von den Auswirkungen des AsylbLG und vom Kampf gegen das unmenschliche Gesetz.
Veranstaltungsort:
Baiz, Christinenstr.1, 10119 Berlin
Eine Veranstaltung des Bildungswerks Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung
Diese Veranstaltung wird realisiert aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
Teilnahme frei.
Anmeldung unter: global@bildungswerk-boell.de
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