Mit:
Antonia von der Behrens (Rechtsanwältin und Expertin für Asylrecht)
Dorothee Bruch (Beraterin bei Xenion – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte)
Seit Anfang der 1990er Jahre versucht die Bundesrepublik, einreisenden Flüchtlingen das Asylverfahren zu verweigern und andere Länder für zuständig zu erklären. Wer aus einem „sicheren Drittstaat“ – das sind alle EU-Länder und weitere mehr – einreist, kann in Deutschland kein Asyl beantragen. Das bedeutet: wer über den Landweg nach Deutschland kommt, kommt automatisch aus einem sicheren Land. Mit der Dublin-II-Verordnung von 2003 haben sich alle EU-Staaten auf dieses Verfahren festgelegt und vereinbart, dass Flüchtlinge im Land der ersten Einreise Asyl beantragen müssen. Behauptet wird, dass jeder Flüchtling in allen beteiligten Staaten dieselbe Chance auf Asyl und dieselben Rechte im Verfahren hat.
Entspricht das den Erfahrungen von Asyl suchenden Menschen? Wie ist die Situation von Flüchtlingen, die aufgrund des Dublin II Abkommens in ärmere Länder an den EU Außengrenzen überstellt werden? Wie ist das Dublin II Abkommen aus menschenrechtlicher Perspektive zu beurteilen?
Eine Veranstaltung des Bildungswerks Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung
Diese Veranstaltung wird realisiert aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
Teilnahme frei.
Anmeldung unter: global@bildungswerk-boell.de
Veranstaltungsort:
BAIZ
Christinenstr. 1, 10119 Berlin
(U8 Rosa-Luxemburg-Platz / Rosenthaler Platz)
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