2. Februar 2012 – Mahnwache für den zu Unrecht Verurteilten
an der Botschaft der Republik Kamerun, Ulmenallee 32, 14050 Berlin
Im April 2011 wurde der Student Jean-Claude Roger Mbede aufgrund einer SMS, die er an einen Bekannten gesendet hatte, um sich mit ihm zu treffen, zu drei Jahren Gefängnishaft wegen Homosexualität und versuchter homosexueller Handlungen verurteilt. Er verbüßt seine Gefängnisstrafe im Zentralgefängnis der Hauptstadt Yaoundé. Gleichgeschlechtliche einvernehmliche Handlungen sind nach dem kamerunischen Strafgesetzbuch, Abschnitt 347a verboten. Am 3. Mai legte Jean-Claude Roger Mbede Berufung gegen sein Gerichtsurteil ein. Er ist aufgrund seiner sexuellen Orientierung gewalttätigen Übergriffen sowie Misshandlungen durch andere Gefangene und das Gefängnispersonal wehrlos ausgesetzt.
Aus Anlass der auf den 6. Februar 2012 festgesetzten ersten Anhörung im Berufungsverfahren von Jean-Claude Roger Mbede ruft Amnesty International zur Teilnahme an einer Mahnwache vor der Botschaft der Republik Kamerun auf der Ulmenallee 32 (Westend) auf.
17:00-18:00 Uhr Mahnwache:
Übergabe der gesammelten Petitionslisten, die an den Präsidenten der Republik Kamerun Paul Biya gerichtet sind, mit einem Brief des
Generalsekretärs von Amnesty International Deutschland.
Amnesty International fordert:
· Freilassung ohne Bedingungen von Jean-Claude Roger Mbede
· Schutz aller betroffenen Gefangenen vor homosexuellenfeindlichen gewalttätigen Übergriffen und Misshandlungen
· Überprüfung und Abschaffung des Abschnitts 347a des Strafgesetzbuchs Kameruns, der gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellt
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