Die Vereinbarkeit des ACTA-Abkommens mit dem EU-Recht und Auswirkung auf das freie Internet in Europa:
Eigentlich ist das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ein Handelsabkommen. Die teilnehmenden Nationen wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren. Große Kritik gibt es vor allem an den vorgesehenen Standards zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. So wird daran gedacht, schon Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar zu machen. Internetdienstanbieter sollen für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Eine Speicherung des Datenverkehrs ihrer Kunden könnte sie allerdings davon befreien – wäre nicht eine solche z.B. in Deutschland nur bei schweren Straftaten möglich. Aber auch der Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Verhandlungen selbst stößt auf massive Kritik.
Wir freuen uns, den führenden deutschen ACTA-Experten, Prof. Metzger von der Universität Hannover, für eine einführende Keynote gewonnen zu haben. Prof. Metzger hat zusammen mit einer Gruppe von Rechtswissenschaftlern deutscher, niederländischer, britischer und spanischer Universitäten in einer gemeinsamen Erklärung die EU-Mitgliedsstaaten sowie das Parlament und die Kommission aufgefordert, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Die Experten bemängeln, dass ACTA zahlreiche Verschärfungen zugunsten von Rechteinhabern bringe, beim Rechtsschutz der mutmaßlichen Rechteverletzer aber klar hinter den einschlägigen EU-Richtlinien zurückbleibe und insgesamt in manchen Punkten geltender EU-Gesetzgebung widerspreche.
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