Anmeldung 04.10. - 17.10.2018
Anmeldezeitraum Grundschulen (über die jeweiligen Einzugsschulen)
Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 4. Oktober bis 17. Oktober 2018 in der für Sie zuständigen Grundschule an. Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Aufnahme in eine andere Schule
Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.
Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer offenen Ganztagsschule aufgenommen.
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