Diskussion
Spätestens nach dem Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel im November 2017 wurde deutlich, dass Ärzt*innen, die auf ihrer Web-Seite über die Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, Straftäter*innen im Sinne des § 219a StGB sind und – wie im Falle Hänels – nach einer Verurteilung als vorbestraft gelten.
In dieser Veranstaltung werden wir an die Kämpfe der Frauenbewegung in den 1970er Jahren zur Abschaffung des §218 StGB erinnern, Ärztinnen zu Wort kommen lassen und einen Blick hinter die Kulissen der aggressiven Abtreibungsgegner werfen. Am Ende könnte die Frage stehen: Was muss passieren, damit Beratungsstellen, Ärzt*innen und Kliniken sachgerecht über Schwangerschaftsabbrüche informieren und durchführen können, ohne Repressionen ausgesetzt zu sein?
Eingeladen sind: Kristina Hänel (Ärztin), Gießen; Lena Hübert (Bundesweite Koordination gegen den §218), Kassel; Nora Szasz (Ärztin), Kassel
Veranstaltende: Archiv der deutschen Frauenbewegung, Kassel; Autonomes Frauenhaus Kassel e.V.; Frauenbeauftragte der Stadt Kassel; 1. Mädchenhaus Kassel 1992 e.V.; Notruf für vergewaltigte
Frauen e.V. Kassel; Frauen-Lesben-Zeitschrift Krampfader, Volkshochschule Region Kassel
Ort: Saal der Volkshochschule, Wilhelmshöher Allee 19-21, Kassel
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