Wir wollen mit euch diskutieren über das "Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus internationaler Perspektive am Beispiel Polen" mit Dziewuchy Dziewuchom Berlin und über den
"Hintergrund und Status Quo Abschaffung §219a - zu Strategien und Aktionen für sexuelle Selbstbestimmung" mit Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Am 24. November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel gerichtlich verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Informationen über Schwangerschaftsabbrüche veröffentlicht hat. Dies ist laut Paragraph 219 a Strafgesetzbuch verboten. Außerparlamentarischer Druck ist notwendig, damit dieser Paragraph nicht verwischt, sondern abgeschafft wird.
Schwangerschaftsabbrüche stehen nicht nur in Deutschland mit den Paragraphen §218/219 unter Strafe, in Polen ist es für Frauen und Schwangere* praktisch unmöglich einen Abbruch zu bekommen und die Situation verschärft sich weiter.
Wenn rechte Parteien in Polen und die AfD in Deutschland befürworten, dass Schwangerschaftsabbrüche als Straftaten gewertet werden, zeigen sie damit, dass sie kein Interesse an Frauenrechten haben und körperliche Selbstbestimmung mit den Füßen treten. Kein Zugang zu Schwangerschaftsabbruch oder kein Zugang zu Information bedeutet strukturelle Gewalt durch den Gesetzgeber an Frauen.
Die Streichung von § 219 a wäre ein erster großer Schritt vorwärts im Kampf für die sexuelle und körperliche Selbstbestimmung und eine politische Niederlage für rechte Kräfte wie die AfD.
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