Freiheit für Muhammad Bekzhanov!
Weltweit ist er am längsten wegen seiner Arbeit inhaftiert: Der Journalist Muhammad Bekzhanov befindet sich mittlerweile seit 16 Jahren in Usbekistan im Gefängnis. Er beschreibt die Folter, der er dort ausgesetzt war: "Ich liege in meinem eigenen Blut, tagelang. Ohne Wasser, ohne Essen. Ich versuche, mich an all die guten Dinge in meinem Leben zu erinnern - meine Kinder, meine Frau. Und ich stelle mich mental darauf ein, dass ich sterben werde."
Muhammad Bekzhanov war Journalist und Herausgeber einer verbotenen oppositionellen Zeitung in Usbekistan. Im Jahr 1999 wurde er von Sicherheitskräften gefoltert, um ihn dazu zu bringen, "staatsfeindliche" Straftaten zu gestehen. Sie schlugen ihn mit Gummiknüppeln, schnürten ihm die Luft ab und verabreichten ihm Elektroschocks. Vor Gericht wurden die von ihm erhobenen Foltervorwürfe ignoriert und sein unter Folter erzwungenes "Geständnis" zugelassen. Das Urteil lautete 15 Jahre Haft. Dieses Vorgehen verstößt gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren .
16 Jahre später befindet sich Muhammad Bekzhanov noch immer im Gefängnis. Sein Rechtsbeistand und seine Familie haben zahlreiche Beschwerden eingereicht, dennoch wurden die von ihm erhobenen Foltervorwürfe nie untersucht. Im Februar 2012 hätte er freikommen sollen. Doch kurz zuvor wurde er zu weiteren vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, weil er gegen Gefängnisregeln verstoßen haben soll.
Kein Einzelfall
Der Fall Bekzhanov ist in Usbekistan kein Einzelfall. Unter der repressiven Regierung ist es an der Tagesordnung, dass Frauen und Männer auf brutalste Weise gefoltert werden, damit sie "Geständnisse" unterschreiben. Vor Gericht werden diese "Geständnisse" routinemäßig als Beweismittel zugelassen und als Grundlage für eine Verurteilung herangezogen. Foltervorwürfe dagegen werden von den Richtern in der Regel ignoriert oder als unglaubwürdig abgetan.
Der usbekische Präsident hat es in der Hand, diesen Zustand zu ändern. Er kann eine Überarbeitung der Strafprozessordnung anordnen, damit diese erstens den Einsatz von Folter zur Erlangung von Geständnissen und zweitens die Verwendung solch erzwungener Geständnisse vor Gericht ausdrücklich verbietet.
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